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Juristische Fakultät (Universität Heidelberg)

Aus Hochschulwiki

Die Juristische Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ist eine der vier Gründungsfakultäten der 1386 gegründeten Universität und damit die älteste juristische Fakultät auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Sie gilt bis heute als eine der renommiertesten rechtswissenschaftlichen Fakultäten des Landes.

Geschichte

Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz gründete die Universität Heidelberg 1386 auf Weisung von Papst Urban VI. – als dritte Universität des Heiligen Römischen Reiches nach Prag (1348) und Wien (1365). Von Anfang an gehörte die juristische Fakultät neben der theologischen, der medizinischen und der Artistenfakultät zu den vier klassischen Fakultäten. In den ersten Jahrhunderten war die Fakultät allerdings klein; nennenswerte Bedeutung erlangte sie vor allem nach der Neugründung der Universität als badische Landesuniversität im Jahr 1803 durch Karl Friedrich von Baden.

Im 19. Jahrhundert stieg die Heidelberger Rechtswissenschaft zu einer führenden Fakultät auf. Hier lehrten bedeutende Rechtsgelehrte, darunter Anton Friedrich Justus Thibaut, ein Hauptvertreter des Historismus im Zivilrecht und Mitstreiter in der Kodifikationsdebatte, sowie später Gustav Radbruch, einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Radbruchs nach 1945 formulierte These, wonach extrem ungerechtes positives Recht seine Rechtsqualität verlieren kann („Radbruchsche Formel“), wurde zu einem Ausgangspunkt der deutschen Rechtsphilosophie nach dem Nationalsozialismus. Die Heidelberger Schule prägte auch das Strafrecht: Mit der von der Fakultät ausgehenden systematischen Verbrechenslehre wurden bis in die Gegenwart Maßstäbe gesetzt.

Studium

Die Fakultät bildet Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft aus, der mit der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen) abschließt. Daneben bietet sie Masterprogramme an, darunter einen deutsch-französischen Studiengang sowie LL.M.-Programme für ausländische Absolventen. Mehrere tausend Studierende sind an der Fakultät eingeschrieben; die Fakultät gehört zu den größten der Universität Heidelberg. Ihr Sitz befindet sich in der Heidelberger Altstadt, unter anderem im Gebäude am Friedrich-Ebert-Platz und im historischen Universitätsviertel.

Forschung

Die Forschung an der Fakultät deckt das gesamte Spektrum der Rechtswissenschaft ab – vom Zivilrecht und Strafrecht über das Öffentliche Recht bis zum Völker- und Europarecht, zur Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Besondere Schwerpunkte bilden das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie das internationale Recht. Die Fakultät unterhält zahlreiche Institute und Zentren, darunter Einrichtungen für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht sowie für Kriminologie.

Persönlichkeiten

  • Anton Friedrich Justus Thibaut (1772–1840), Zivilrechtler, Professor in Heidelberg, Protagonist der Debatte um ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
  • Gustav Radbruch (1878–1949), Rechtsphilosoph und Strafrechtler, Heidelberger Professor, später Reichsjustizminister
  • Johann Caspar Bluntschli (1808–1881), Staatsrechtler und Völkerrechtler, Professor in Heidelberg, Mitinitiator des Institut de droit international
  • Georg Jellinek (1851–1911), Staatsrechtler, Autor der „Allgemeinen Staatslehre“, Professor in Heidelberg

Weblinks